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Mittwoch, 09 Januar 2013 07:07

„Wahlhelfer kann eigentlich jeder werden“

Rhedes Bürgermeister Gerd Conens über die Bedeutung der Ehrenamtlichen ehr als 80 000 Wahlhelfer sorgen am 20. Januar in ganz Niedersachsen dafür, dass die Landtagswahl stattfinden kann. Rhedes Bürgermeister Gerd Conens weiß, wie wichtig diese Helfer sind.
Herr Conens, was verdient ein Wahlhelfer? Wahlhelfer erhalten 25 Euro. Dieser Betrag ist in der niedersächsischen Landeswahlordnung festgesetzt. Wie viele Wahlhelfer benötigt Rhede zur Landtagswahl? In der Gemeinde Rhede (Ems) werden in den vier Wahllokalen bei der anstehenden Landtagswahl insgesamt 39 Wahlhelfer eingesetzt. Jedem Einzelnen gebührt mein Dank für sein Engagement. Welche Voraussetzungen muss ein Wahlhelfer erfüllen? Wahlhelfer kann eigentlich jeder werden, wenn er selbst an der Wahl teilnehmen darf. Man darf sowohl an seinem Wohnort als auch in einer anderen Gemeinde als Wahlhelfer tätig sein. Wie werden die Wahlhelfer ausgesucht? In der Gemeinde Rhede gibt es noch einen ausreichenden „Bestand“ auch an schon langjährig tätigen Wahlhelfern, auf den man zurückgreifen kann. Es gibt vereinzelt auch Anfragen, als Wahlhelfer tätig zu sein, die wir dann gerne positiv beantworten. Kann sich ein Wahlhelfer gegen seine Benennung wehren? Ja. Wenn er Mitglied der Landesregierung, des Bundestages und des Landtages ist. Weiter die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit dem Vollzug des niedersächsischen Landeswahlgesetzes oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind, Wahlberechtigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderem Maß erschwert. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen, durch Krankheit oder durch Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß zu führen, und Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten. Sind künftige Wahlen in Gefahr, weil nicht mehr ausreichend viele Wahlhelfer gefunden werden? Wahlen sind eine grundlegende demokratische Einrichtung, deren Durchführung nicht infrage gestellt werden kann und nicht vom Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Wahlhelfern abhängig gemacht werden kann.

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