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Mittwoch, 31 Juli 2013 06:00

In Rhede war für Drogenkurier Schluss - Schöffengericht verurteilt Täter zu Haftstrafe

Das Schöffengericht Meppen hat einen Drogenkurier zu 30 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Angeklagt war ein 32-Jähriger aus Bielefeld, der Beamten der Bundespolizei ins Netz gegangen war. Diesen war im Raum Rhede ein Fahrzeug mit Bielefelder Kennzeichen aufgefallen, das über die Grenze in Richtung Winschoten fuhr.
Eine unauffällige Verfolgung misslang, aber auf dem Rückweg ging der Mann den Beamten ins Netz. Er gab sofort zu, dass in seinem Kofferraum 4000 Gramm Marihuana lägen. Der Mann wurde festgenommen, und der Haftrichter ordnete Anfang März 2013 Untersuchungshaft an, aus der er jetzt dem Gericht vorgeführt wurde. Auch in der Hauptverhandlung gab er zu, wegen seiner Verschuldung habe er Geld verdienen wollen. Da er nach einem Offenbarungseid kaum Arbeit bekommen habe und sich schon gar nicht selbstständig machen könne, habe er zu einem Niederländer Kontakt aufgenommen, der ihm für den Kurierdienst pro Kilo Marihuana 150 Euro zahlen wollte. Vier Kilo Marihuana Zu seiner Person sagte er aus, er sei als 13 Jahre altes Kind nach Deutschland gekommen, einen Schulabschluss habe er nicht. Er habe mehrere Jahre verschiedene Jobs gehabt, bis er von einer Firma als Subunternehmer angeworben wurde. Er habe sehr gut verdient, aber nach ein paar Jahren die Aufträge seiner Firma nicht mehr bekommen. Er war damit Opfer der von verschiedenen Unternehmen praktizierten Scheinselbstständigkeit, die immer zum Nachteil des Arbeitnehmers endet. Seine Ehe sei daran auch gescheitert. Das Marihuana wurde untersucht, es handelte sich um sehr gutes Kraut mit einem Wirkstoffgehalt von 16 Prozent, womit die nicht geringe Menge von 7,5 Gramm Wirkstoff um das 85-Fache überschritten war. Es lag somit ein Verbrechenstatbestand vor. Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von 34 Monaten ohne Bewährung. Es gebe einige Umstände, die für den Angeklagten sprächen, so die bisherige Straffreiheit. Auch sein Verhalten nach der Festnahme spreche für ihn. Der gesetzliche Strafrahmen liege zwischen zwei und 15 Jahren. Der Verteidiger sagte, durch das umfassende Geständnis habe sein Mandant positives Verhalten gezeigt, er sei bisher nie in Erscheinung getreten, sein Motiv sei unzweifelhaft. Man könne in der Beurteilung von einem minderschweren Fall ausgehen, was eine Strafaussetzung rechtlich zulasse. Das Schöffengericht lehnte eine Bewährungsstrafe ab, es sei ein vergleichbares Urteil zu fällen, wie sie im Gerichtsbezirk für ähnlich gelagerte Tatvorwürfe ausgeurteilt würden. Das Urteil blieb leicht unter dem Antrag des Staatsanwalts, zwei Jahre und sechs Monate seien aber erforderlich.

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