Freitag, 03 April 2020 08:19
Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte
Die Neufassung der Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie tritt ab 04.04.2020 in Kraft
U.a. ist geregelt, dass der Zutritt zu Baumärkten, Gartencentern und Gärtnereien ab Samstag, 04.04.2020, auch wieder für Privatpersonen möglich sein wird. Auch Blumenläden sollen wieder öffnen dürfen. Eine Öffnung von Handyläden, Telefonshops und Autowaschanlagen ist nicht gestattet.
Download der Neufassung der Verordnung
U.a. ist geregelt, dass der Zutritt zu Baumärkten, Gartencentern und Gärtnereien ab Samstag, 04.04.2020, auch wieder für Privatpersonen möglich sein wird. Auch Blumenläden sollen wieder öffnen dürfen. Eine Öffnung von Handyläden, Telefonshops und Autowaschanlagen ist nicht gestattet.
Download der Neufassung der Verordnung

